Krankenhausfinanzierungsgesetz: wirtschaftliche Sicherheit durch gesetzlichen Anspruch

Büro für Zielplanung und Vergabekoordination Dipl.-Ing. Axel Sachs

Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Dieses Gesetz soll die Finanzierung der Krankenhäuser verbessern. Die wirtschaftliche Sicherung soll durch die Übernahme der Investitionskosten mittels öffentlicher Förderungen gewährleistet werden. Denn: Krankenhäuser haben mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Fördermittel, welche durch die entsprechenden Ministerien bewilligt werden.

Fördermittel zur wirtschaftlichen Sicherung

Dipl.-Ing. Axel Sachs kennt das Krankenhausfinanzierungsgesetz und hilft bei der Beantragung sowie Beschaffung der Fördermittel. Als langjähriger Berater der Geschäftsleitungen deutscher Krankenhäuser stellt die Grundlage für die fachliche Beratung, Betreuung und Beantragung der Fördermittel dar. Herr Sachs steht mit Rat und Tat zur Seite und greift dabei auf sein über Jahrzehnte lange erworbenes Fachwissen durch seine Tätigkeit beim Land Hessen zurück. Auch seine langjährige Tätigkeit als Dozent an der Technische Hochschule Mittelhessen im Bereich des Vergaberechtes und Fachbereich Krankenhausmanagement für die Krankenhausplanung. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz bildet die hierfür die Grundlage seiner Vorlesungen.

 

Über das Krankenhausfinanzierungsgesetz hinaus beschäftigt sich Herr Sachs mit dem Krankenhausmanagement sowie dem Raum- und Funktionsprogramm zur optimalen Bedarfsplanung. Gerne berät Sie Herr Sachs rund um die Bauaufgaben und -Finanzierungen im Gesundheitswesen und steht Ihnen unter der Telefonnummer 06691 5687 oder per Mail info@vergabekoordinator.de  zur Verfügung.