Zielplanung

Als langjähriger und geschätzter Berater der Geschäftsleitungen der Krankenhäuser in Deutschland hinsichtlich der Zielplanung, Betriebsorganisation, der Bau- und Planungskosten sowie der Vergabeberatung im Zusammenhang mit Fördermittelanträgen profitieren Sie von meiner 20 Jährigen Fachkompetenz.
Hier habe ich neben den klassischen Umstrukturierungen durch Um- und Anbauten wie z. B. beim St.-Marien-Hospital in Friesoythe und dem Evangelischem Krankenhaus in Oldenburg, insbesondere die Betreuung und Bearbeitung von Großprojekten wie u. a. der Ersatzneubau für das Elisabeth Krankenhaus in Salzgitter, Neubau HSK Wiesbaden, Klinikum Kassel und das Klinikum Bad Homburg und Usingen welches im Rahmen eines Public-Private-Partnership (PPP) oder ÖPP-Verfahrens betreut.
Als oberstes Ziel steht stehts die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit zur Sicherung der Standorte sowie die zeitgemäße Patientenunterbringung und Versorgung im Vordergrund.

Vorgehensweise:

1. Hinterfragen der Betriebsorganisation und ggf. aufstellen eines neuen BO-Konzeptes
2.  Bestandsbeurteilung mit Schwachstellenanalyse.
3.  Grundlagen- und Bedarfsermittlung.
4.  Raum- und Funktionsprogramm mit einem Soll-Ist-Vergleich entsprechend der DIN 13080 und Abstimmung mit dem Fördermittelgeber
5.  Bauliche Umsetzung der strategischen Zielplanung.
6.  Kostenschätzung nach Kostenflächenarten (KFA) gem. dem Institut f. wirtschaftliches Bauen in Freiburg.
7.  Erstellung eines baulichen Grobkonzeptes „Zielplanung“ als Basis für ein Vergabeverfahren nach VgV § 73 Abschnitt 6, vormals Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) oder Architektenwettbewerb (RPW).
8.  Findung aller Planungsbeteiligten mittels Durchführung transparenter, nachvollziehbarer sowie rechtlich belastbarer Vergabeverfahren für die
– Objektplanung, Fachingenieurleistungen (VOF jetzt VgV § 73 Abs. 6),
– Bauleistungen (VOB) und
– für Liefer- und Dienstleistungen (VOL) wie Großgeräte, Ausstattung
und sonstigen Dienstleistungen wie z. B. Reinigungsleistungen.
9.  Beantragung und Verwendung von Fördermittel sowie die Erfüllung der Auflagen nach dem Krankenhausgesetzt (KHG) und den länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen  wie u. a. Haushaltsordnung.
10.  Begleitung und Erwirkung der erforderlichen Zustimmung der Ministerien.
11.  Beurteilung der Förderfähigkeit von Investitionskosten in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Fördermittelgeber.
12. Erstellung von Verwendungsnachweisen.
13.  Hilfestellungen und Beurteilungen in Abgrenzungsfragen in Anlehnung an die Abgrenzungsverordnung.